unsere führerscheinklassen

Ihr wisst nicht, welche Führerscheinklassen es gibt und welches die Richtige für euch ist? Hier kommt eine kleine Übersicht über die Klassen, die wir anbieten. Wenn ihr Hilfe bei der Auswahl braucht, meldet euch gerne bei uns.


klasse b

der pkw-führerschein

klasse b

  • beinhaltet Klasse L und AM
  • ab 18 Jahre, bzw. ab 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
  • Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern
    • die zulässige Gesammtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

klasse be

  • ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren)
  • nur mit Vorbesitz der Klasse B
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

klasse b96

  • nur mit Vorbesitz der Klasse B
  • Führerscheinerweiterung der Klasse B
    • somit keine “wirkliche” Führerscheinklasse
  • ab 18 Jahre, bzw. ab 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

klasse b196

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Voraussetzung: Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Erlaubte Fahrzeuge: Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

klasse b197

  • Mindestalter: 17 Jahre (B17 – Begleitetes Fahren)
  • Erlaubte Fahrzeuge: Genau wie bei Klasse B
  • Voraussetzung: Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

klasse a

der kraftrad-, trike- und quad-führerschein

klasse a

  • beinhaltet Klasse A2, A1 und AM
  • ab 24 Jahren
  • ab 20 Jahren
    • nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

klasse a2

  • beinhaltet Klasse A1 und AM
  • ab 18 Jahren
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Leistung: maximal 35 kW (48 PS). Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

klasse a1

  • beinhaltet Klasse AM
  • ab 16 Jahre
  • Leichtkrafträder – nicht mehr als 125cm³, nicht mehr als 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg

klasse am

  • ab 15 Jahre
  • Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen).